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Glossar-Eintrag

AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag)

Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.

Wer personenbezogene Daten von einem externen Dienstleister verarbeiten lässt – z. B. Hosting, Newsletter-Versand, Cloud-Speicher – braucht einen AVV. Der Vertrag regelt Art und Umfang der Verarbeitung, Sicherheitsmaßnahmen und Haftung. Standard-AVV werden von den meisten seriösen Anbietern direkt im Self-Service-Portal bereitgestellt.

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