Glossar-Eintrag
TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz)
Deutsches Gesetz, regelt seit 2021 unter anderem Cookies und ähnliche Tracking-Technologien.
Das TTDSG ergänzt die DSGVO im Bereich Cookies und Tracking. §25 TTDSG verlangt für nicht-essentielle Cookies eine Einwilligung des Nutzers. Strictly-necessary-Cookies (z. B. für eingeloggte Sitzungen oder Warenkörbe) sind ohne Einwilligung erlaubt. Für KMU bedeutet das: Cookie-Banner ist nur Pflicht, wenn Tracking, Analytics oder Marketing-Tools im Spiel sind.
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