Glossar-Eintrag
Datenpanne (Art. 33 DSGVO)
Vorfall, bei dem personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt, geändert oder zerstört wurden.
Eine Datenpanne (auch "Data Breach") muss innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden, wenn ein Risiko für Betroffene besteht. Klassische Beispiele: gehackter Server, verlorenes Notebook mit unverschlüsselten Daten, Mail an falschen Verteiler. Vorsorge: Notfallplan mit klaren Zuständigkeiten, regelmäßige Übung, TOM-Dokumentation.
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