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Glossar-Eintrag

TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen)

Nach Art. 32 DSGVO geforderte Sicherheits-Vorkehrungen, die jeder Verantwortliche dokumentieren muss.

TOM listet konkrete Maßnahmen wie Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe-, Verfügbarkeits- und Trennungskontrolle. Typisches Beispiel: abschließbare Serverräume, MFA-Pflicht, regelmäßige Backups, Mitarbeiter-Schulungen. Im AVV mit Dienstleistern ist eine TOM-Anlage Pflicht. Muss bei Datenschutz-Prüfungen vorgezeigt werden können.

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