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Glossar-Eintrag

DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)

Nach Art. 35 DSGVO erforderliche Risikoanalyse vor Verarbeitungen mit hohem Risiko.

Eine DSFA prüft systematisch, welche Risiken eine geplante Daten-Verarbeitung für die Betroffenen hat – etwa bei Videoüberwachung, Mitarbeiter-Tracking, KI-Systemen oder großen Gesundheitsdaten-Sets. Ergebnis: Maßnahmen, um Risiken zu minimieren. Für typische KMU-Websites meist nicht erforderlich, bei speziellen Setups aber Pflicht.

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