Glossar-Eintrag
DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Nach Art. 35 DSGVO erforderliche Risikoanalyse vor Verarbeitungen mit hohem Risiko.
Eine DSFA prüft systematisch, welche Risiken eine geplante Daten-Verarbeitung für die Betroffenen hat – etwa bei Videoüberwachung, Mitarbeiter-Tracking, KI-Systemen oder großen Gesundheitsdaten-Sets. Ergebnis: Maßnahmen, um Risiken zu minimieren. Für typische KMU-Websites meist nicht erforderlich, bei speziellen Setups aber Pflicht.
Konkrete Frage zu diesem Thema?
Wir helfen Ihnen, das Thema in Ihrem Unternehmen praktisch umzusetzen – im kostenfreien 20-Minuten-Erstgespräch.
kostenfrei unverbindlich ca. 20 Minuten Antwort innerhalb 24 h