Praxis-Websites bewegen sich im rechtlich engsten Korridor aller Branchen-Websites. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Berufsordnung der Ärzte/Heilpraktiker und die DSGVO setzen klare Grenzen.
Was Pflicht ist – nicht nur empfehlenswert
- Vollständiges Impressum mit Berufsbezeichnung, zuständiger Kammer, gesetzliche Grundlage der Berufsausübung.
- Datenschutzerklärung mit besonderem Hinweis auf besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten).
- Online-Terminvergabe nur über DSGVO-konforme Anbieter mit Auftragsverarbeitung (z. B. Doctolib, jameda Pro – mit AVV).
- TLS-Verschlüsselung für alle Formulare zwingend.
- Bei Heilpraktikern: Hinweis nach §3 HeilprG (kein Heilversprechen, keine Diagnosen ohne Untersuchung).
Was nach HWG nicht erlaubt ist
- Vorher-Nachher-Bilder bei operativen Eingriffen (verboten nach §11 Abs. 1 HWG).
- Vergleichende Werbung mit anderen Praxen oder Methoden.
- Heilversprechen ("Wir heilen ..." statt "Wir behandeln ...").
- Bezahlte Empfehlungen oder versteckte Werbung in Bewertungsportalen.
- Übertriebene Wirkungsversprechen, die wissenschaftlich nicht belegt sind.
Was Patienten suchen – und meist nicht finden
- Aktuelle Sprechzeiten und Urlaubsvertretungen.
- Klare Liste der Behandlungsschwerpunkte.
- Anfahrt mit Parkmöglichkeiten und Bus-/Bahnverbindung.
- Welche Kassen werden akzeptiert (gesetzlich, privat, Selbstzahler).
- Online-Terminvergabe ohne App-Pflicht.
- Wartezeit-Indikator oder grobe Hinweise zur Terminverfügbarkeit.
- Vorstellung des Teams mit Foto und Qualifikation.
Vertrauensaufbau ohne HWG-Probleme
Erlaubt und wirkungsvoll: sachliche Information über die Praxis, Schwerpunkte, Team, Ablauf eines Erstgesprächs, FAQ. Nicht erlaubt: konkrete Heil- oder Erfolgsversprechen für individuelle Behandlungen.