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IT-Recht & Datenschutz

Impressumspflicht für Websites: Was wirklich rein muss (DDG)

Fast jede Website in Deutschland braucht ein Impressum. Was rein muss, wer haftet und was passiert, wenn es fehlt.

Das Telemediengesetz (TMG) ist seit Mai 2024 vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst – die Impressumspflicht bleibt aber praktisch gleich. Wer in Deutschland geschäftsmäßig eine Website betreibt, braucht ein vollständiges Impressum. "Geschäftsmäßig" ist sehr weit ausgelegt: bereits dauerhaft betriebene private Blogs mit Werbung können darunter fallen.

Diese Angaben sind nach §5 DDG Pflicht

  1. Name (bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname, bei Gesellschaften der vollständige Firmenname inklusive Rechtsform).
  2. Vollständige Anschrift (Postfach allein reicht nicht).
  3. Schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse plus Telefonnummer (oder ein anderer ähnlich schneller Kanal).
  4. Bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister: Register-Bezeichnung und -Nummer.
  5. Bei umsatzsteuerpflichtiger Tätigkeit: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
  6. Bei reglementierten Berufen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater etc.): Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, Verleihungsstaat, berufsrechtliche Regelungen.
  7. Bei Aktiengesellschaften, KG, GmbH & Co. KG in Liquidation: entsprechender Hinweis.

Zusätzlich nach §18 MStV (Medienstaatsvertrag)

Sobald die Website redaktionell-journalistische Inhalte enthält (Blogs, Magazine, regelmäßige News), muss zusätzlich ein Verantwortlicher für den Inhalt mit Namen und Anschrift genannt werden. Bei reinen Geschäftswebsites ohne News-Bereich ist das nicht zwingend, schadet aber nicht.

Verbraucherstreitbeilegung & Online-Streitschlichtung

Unternehmen müssen seit 2017 angeben, ob sie an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilnehmen (oft: "Wir nehmen nicht teil."). Der frühere Hinweis auf die EU-OS-Plattform ist seit 20.07.2025 nicht mehr verpflichtend, da die Plattform abgeschaltet wurde.

Wo muss das Impressum stehen?

  • Direkt erreichbar von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks.
  • Klar als "Impressum" oder "Anbieterkennzeichnung" beschriftet.
  • Nicht hinter Pop-ups, Cookie-Banner oder Login versteckt.
  • Auch in mobilen Versionen klar auffindbar.

Was passiert bei Verstoß?

Fehlendes oder unvollständiges Impressum kann durch Wettbewerber abgemahnt werden – Kosten typischerweise im hohen drei- bis vierstelligen Bereich pro Abmahnung. Ordnungswidrigkeitenverfahren der Aufsichtsbehörden sind ebenfalls möglich (Bußgeld bis 50.000 €).

Aus der Praxis · Software Fehlner

Wie wir rechtliche Themen in Projekten berücksichtigen

Rechtssicherheit ist für uns keine Extra-Option, sondern Teil der Grundausstattung jeder Website. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Handhabung und Formular-Einwilligungen bauen wir von Anfang an sauber ein – damit das Thema keine Bastelei wird, die später zur Abmahnung führt.

Bei komplexeren Fragen arbeiten wir mit auf Datenschutz und IT-Recht spezialisierten Anwälten zusammen. Für Standardfälle nutzen wir bewährte Generatoren (eRecht24, activeMind), sehen sie aber immer kritisch durch – gerade für KMU im deutschen Markt sind die Anforderungen eigen.

Unser Standort in Holzheim am Forst und unser Einzugsgebiet im Großraum Regensburg bedeuten: wir kennen die üblichen Fragen aus dem KMU-Alltag und begleiten Kunden pragmatisch, ohne juristische Überkompliziertheit.

Passende Leistung

Websites mit Nischenfunktionen

Websites, die organisch ranken und interaktive Funktionen direkt einbauen. Unsere Kundenseiten landen regelmäßig auf Platz 1 für naheliegende Keywords – ohne laufende Ads.

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