Seit dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, 2021) gilt klar: Speicherung oder Auslesen von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers ist nur mit Einwilligung erlaubt – mit zwei wichtigen Ausnahmen. Wer das ignoriert, baut entweder unnötig komplexe Banner oder riskiert Bußgelder.
Wann ist KEIN Cookie-Banner nötig?
TTDSG §25 Abs. 2 nennt zwei Fälle, in denen keine Einwilligung erforderlich ist:
- Wenn das Speichern/Auslesen ausschließlich der Übertragung einer Nachricht dient (z. B. Session-Cookie für ein eingeloggtes Konto).
- Wenn es unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitstellen kann (z. B. Warenkorb-Cookie im Shop, Spracheinstellung).
Eine Website, die nur diese "strictly necessary"-Cookies setzt – kein Tracking, keine Werbung, keine externen Marketing-Tools – braucht keinen Consent-Banner. Ein einfacher Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht.
Wann ist ein Consent-Banner Pflicht?
- Google Analytics, Matomo (im Tracking-Modus), Hotjar, andere Analyse-Tools.
- Marketing-Pixel (Meta/Facebook, LinkedIn, TikTok, Google Ads).
- Externe Schriftarten von US-Servern (Google Fonts remote, statt lokal gehostet).
- YouTube-Videos im Standard-Modus, eingebettete Maps, Social-Media-Plugins mit Daten-Übermittlung.
- Personalisierte Werbung jeder Art.
- A/B-Test-Tools, Heatmaps, Recording-Tools.
Was ein rechtskonformer Consent-Banner können muss
- Ablehnen muss genauso einfach sein wie Akzeptieren – kein versteckter "Ablehnen"-Knopf, kein vorausgewähltes Häkchen.
- Granulare Auswahl: Nutzer muss zwischen Kategorien wählen können (notwendig, statistisch, Marketing).
- Vor der Einwilligung dürfen keine nicht-notwendigen Cookies gesetzt werden.
- Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein, mindestens so leicht wie Erteilung.
- Keine "Cookie-Walls" (Inhalt nur gegen Akzeptanz von Tracking sichtbar).
Praxis-Empfehlungen
- Wenn möglich: Tracker reduzieren, statt aufwändigen Consent-Manager bauen. Weniger Banner-Wahrnehmung = weniger Absprünge.
- Server-side Analytics (z. B. Plausible self-hosted, Matomo Cookieless-Modus) als Alternative prüfen.
- Google Fonts immer lokal einbinden – spart Banner UND ist abmahnsicher.
- Bei B2B-Seiten ohne Marketing-Tracking oft komplett bannerfrei möglich.