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Website-Grundlagen

Website für Anwälte und Steuerberater: Vertrauen, BORA, Mandantenschutz

Anwälte und Steuerberater haben strenge Werberegeln. Was erlaubt ist, was nicht – und wie eine Kanzlei-Website trotzdem Mandanten gewinnt.

Kanzlei-Websites bewegen sich im Korridor von Berufsordnung (BORA für Anwälte, BOStB für Steuerberater) und Wettbewerbsrecht. Was bei anderen Branchen Standard-Marketing ist, kann hier eine Abmahnung der Kammer auslösen.

Pflichtangaben über Standard-Impressum hinaus

  • Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat (Deutschland).
  • Zuständige Kammer mit voller Anschrift.
  • Berufsrechtliche Regelungen (BORA, BRAO bzw. StBerG, BOStB) verlinkt.
  • Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherer und räumlichem Geltungsbereich.
  • Bei Anwälten: Hinweis auf außergerichtliche Streitschlichtung gemäß §17 RDG.

Was Kanzleien werben dürfen

  1. Sachliche Information über Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen.
  2. Vorstellung der Personen mit Werdegang, Veröffentlichungen, Lehraufträgen.
  3. Fachbeiträge zu rechtlichen Themen (sehr SEO-stark).
  4. Erfolge in anonymisierter Form, ohne Mandantenbezug.
  5. Bezeichnungen wie "Fachanwalt für ..." nach erfolgreichem Lehrgang.

Was untersagt ist

  • Werbung mit konkretem Mandat oder Gegner.
  • Vergleichende Werbung mit anderen Kanzleien.
  • Übertriebene Selbstanpreisung ("Beste Kanzlei der Region").
  • Erfolgsversprechen für individuelle Fälle.
  • Aufdringliche Werbung bestimmter Personen oder Personengruppen.
  • Bezahlte Suchmaschinenwerbung mit Konkurrenznamen als Keyword.

Was Kanzlei-Websites ausmacht, die wirklich Mandanten gewinnen

  • Fachbeiträge zu konkreten Mandanten-Fragen ("Was tun bei Kündigung?", "Erbschaftsteuer bei Immobilien"). Diese ranken sehr gut für Long-Tail-Suchen.
  • Verständliche Sprache statt Juristen-Deutsch – Mandanten suchen nach Worten, die sie selbst verwenden.
  • Klare Termin-Buchung ohne Telefon-Hürde.
  • Gebührenhinweise oder Beratungspakete (z. B. "Erstberatung 190 € pauschal" statt nur "RVG").
  • Soziale Beweise: Bewertungen, Kammer-Empfehlungen, Veröffentlichungen.

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