Kanzlei-Websites bewegen sich im Korridor von Berufsordnung (BORA für Anwälte, BOStB für Steuerberater) und Wettbewerbsrecht. Was bei anderen Branchen Standard-Marketing ist, kann hier eine Abmahnung der Kammer auslösen.
Pflichtangaben über Standard-Impressum hinaus
- Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat (Deutschland).
- Zuständige Kammer mit voller Anschrift.
- Berufsrechtliche Regelungen (BORA, BRAO bzw. StBerG, BOStB) verlinkt.
- Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherer und räumlichem Geltungsbereich.
- Bei Anwälten: Hinweis auf außergerichtliche Streitschlichtung gemäß §17 RDG.
Was Kanzleien werben dürfen
- Sachliche Information über Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen.
- Vorstellung der Personen mit Werdegang, Veröffentlichungen, Lehraufträgen.
- Fachbeiträge zu rechtlichen Themen (sehr SEO-stark).
- Erfolge in anonymisierter Form, ohne Mandantenbezug.
- Bezeichnungen wie "Fachanwalt für ..." nach erfolgreichem Lehrgang.
Was untersagt ist
- Werbung mit konkretem Mandat oder Gegner.
- Vergleichende Werbung mit anderen Kanzleien.
- Übertriebene Selbstanpreisung ("Beste Kanzlei der Region").
- Erfolgsversprechen für individuelle Fälle.
- Aufdringliche Werbung bestimmter Personen oder Personengruppen.
- Bezahlte Suchmaschinenwerbung mit Konkurrenznamen als Keyword.
Was Kanzlei-Websites ausmacht, die wirklich Mandanten gewinnen
- Fachbeiträge zu konkreten Mandanten-Fragen ("Was tun bei Kündigung?", "Erbschaftsteuer bei Immobilien"). Diese ranken sehr gut für Long-Tail-Suchen.
- Verständliche Sprache statt Juristen-Deutsch – Mandanten suchen nach Worten, die sie selbst verwenden.
- Klare Termin-Buchung ohne Telefon-Hürde.
- Gebührenhinweise oder Beratungspakete (z. B. "Erstberatung 190 € pauschal" statt nur "RVG").
- Soziale Beweise: Bewertungen, Kammer-Empfehlungen, Veröffentlichungen.